FAQ
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich ist der Betreiber bzw. Eigentümer eines Gebäudes für den ordnungsgemäßen Zustand der brandschutztechnischen Einrichtungen verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht vollständig delegiert werden, auch wenn Prüfungen durch Fachfirmen durchgeführt werden.
Brandschutzeinrichtungen sind sicherheitsrelevant und sollen im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Regelmäßige Prüfungen stellen sicher, dass Verschleiß, Beschädigungen oder unzulässige Veränderungen rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Unterlassene Prüfungen können zu Haftungsrisiken, Problemen mit Versicherungen, behördlichen Auflagen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen – insbesondere im Schadensfall.
Brandschutztüren sollten mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden. Zusätzlich sind regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen im laufenden Betrieb erforderlich.
Ja. Regale müssen regelmäßig geprüft werden, mindestens:
wöchentlich visuell durch den Betreiber
jährlich fachkundig durch eine befähigte Person
Geprüft werden unter anderem:
Selbstschließung und Schließfolgeregelung
Türblatt, Zarge und Dichtungen
Beschläge und Feststellvorrichtungen
Unzulässige Veränderungen (z. B. Bohrungen, Keile, Feststeller ohne Zulassung)
Feststellanlagen müssen:
monatlich durch den Betreiber kontrolliert werden
jährlich durch eine sachkundige Person geprüft und gewartet werden
Grundlage ist u. a. die DIN 14677.
Wandhydranten sind in der Regel:
jährlich zu prüfen (Sicht- und Funktionsprüfung)
zusätzlich regelmäßig auf Zugänglichkeit und Beschädigungen zu kontrollieren
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch eine befähigte Person geprüft werden.
Ja. Über- und Unterflurhydranten müssen regelmäßig kontrolliert werden, insbesondere auf:
Funktionsfähigkeit
Dichtheit
Zugänglichkeit und Kennzeichnung
Frost- und Entwässerungsfunktion
